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Antragslegitimation im Verfahren nach dem IESG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 249 Heft 8 v. 1.8.1993

IESG § 6 Abs 2

Die Pfändung, Verpfändung oder Übertragung des gesicherten Anspruches oder des Anspruches auf Insolvenz-Ausfallgeld führt nicht zu einer Änderung der Anspruchsberechtigten gem § 1 Abs 1 IESG und damit der Antragsberechtigung bzw Klagelegitimation im Rahmen der sukzessiven Kompetenz der Arbeits- und Sozialgerichte.

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