Immer wieder kommt es vor, daß ein Rechtsanwalt in den Aufsichtsrat des Unternehmens eines Klienten berufen wird. Wieweit ist dies zulässig?
Grundsätzlich ist die Ausübung der Rechtsanwaltschaft mit der Übernahme eines Aufsichtsratsmandates durchaus vereinbar (§ 20 lit a bis c RAO).