vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung eines GmbH-Gesellschafters für sein Stimmverhalten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 75 Heft 3 v. 1.3.1993

GmbHG § 61 Abs 2

StGB § 159 Abs 1 Z 2

Obwohl eine strafgerichtliche Verantwortlichkeit für die Übertretung des Konkursantragsgebotes bei einer GesmbH auf deren Geschäftsführer beschränkt ist, trifft die zivilrechtliche Verpflichtung gegenüber aktuellen und potentiellen Gläubigern alle Gesellschaftsorgane. Jedes Mitglied der Gesellschafterversammlung, das bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für die Verpflichtung zum Antrag auf Eröffnung des Gesellschaftskonkurses gegen einen derartigen Antrag stimmt, handelt auch den Gesellschaftsgläubigern gegenüber rechtswidrig, unabhängig davon, ob dieses Verhalten für sich alleine geeignet gewesen wäre, den rechtswidrigen Gesellschafterbeschluß infolge der Mehrheitsverhältnisse herbeizuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!