ABGB § 1054
UStG § 12 Abs 14
Hat der Veräußerer einer Sache durch falsche Kalkulation oder aus anderen Gründen eine ihn treffende Umsatzsteuerbelastung bei Berechnung des Kaufpreises übersehen und deren Ersatz nicht ausdrücklich vereinbart, kann er durch die nachträgliche Anführung dieser Summe gem § 12 Abs 14 UStG keine zusätzliche Zahlungsverpflichtung des Käufers begründen.