EStG § 31
1. Die Beteiligung als Gesellschafter einer OHG ist einem Geschäftsanteil an einer GmbH auch dann nicht identisch, wenn die Wirtschaftsgüter der OHG gem Art III StruktVG zu Buchwerten eingebracht worden sind.
2. Wird anläßlich des unentgeltlichen Erwerbes eines Betriebes (Teilbetriebes, Mitunternehmeranteiles) Erbschafts(Schenkungs)steuer entrichtet, in weiterer Folge der Betrieb (Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) nach Art III StruktVG zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht und sodann der einbringungsgeborene GmbH-Anteil verkauft, so kann die seinerzeit entrichtete Erbschafts(Schenkungs)steuer nicht auf die Einkommensteuer aus dem Anteilsverkauf angerechnet werden.