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Jährliche Gehaltserhöhungen aufgrund betrieblicher Übung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1993, 341 Heft 11 v. 1.11.1993

ABGB § 863

Durch regelmäßige vorbehaltlose Erhöhungen der Gehälter der Arbeitnehmer um jenen Prozentsatz, um den die Gehälter öffentlich Bediensteter angehoben wurden, wird eine betriebliche Übung begründet, die geeignet ist, zu einer entsprechenden Ergänzung der einzelnen Arbeitsverträge zu führen.

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