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Behandlung von verdecktem Grund- oder Stammkapital bei einer Umwandlung nach Art II UmgrStG

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1993, 322 Heft 10 v. 1.10.1993

UmgrStG: § 9 Abs 5

Die Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs 5 UmgrStG ist auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem sich aus der Umwandlungsbilanz ergebenden Reinvermögen, gekürzt um allfällige offene Ausschüttungen, und dem eingezahlten und eingeforderten Nennkapital bezogen. Verdecktes Grund- oder Stammkapital ist im Lichte dieser Bestimmung kein Reinvermögen und löst daher keine Ausschüttungsbesteuerung aus.

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