KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 121 ff
Nimmt ein vom Masseverwalter nach Konkurseröffnung weiterbeschäftigter Arbeitnehmer diesen für seine offenen Masseforderungen auch persönlich in Anspruch, so handelt es sich um einen Individualanspruch, der auch während des Konkursverfahrens im streitigen Rechtsweg geltend zu machen ist.