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Frist zur Antragstellung gem IESG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 281 Heft 8 v. 1.8.1992

IESG § 6 Abs 1

Bei der Frist des § 6 Abs 1 IESG handelt es sich nicht um eine verfahrensrechtliche, sondern um eine materiellrechtliche Ausschlußfrist, weshalb die Bestimmung des § 33 Abs 3 AVG nicht anwendbar ist.

OGH 18. 3. 1992, 9 Ob S 23/91

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