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Verzicht auf Lizenzeinnahmen als verdeckte Gewinnausschüttung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 259 Heft 7 v. 1.7.1992

EStG § 27

KStG § 8

Überläßt eine Kapitalgesellschaft (hier: Betriebskapitalgesellschaft nach Betriebsaufspaltung) dem Gesellschafter die aus der Weitergabe eines Nutzungsrechts an einer ungeschützten Erfindung herrührenden Vergütungen, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

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