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Verfall von Arbeitnehmerbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung sittenwidrig

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 244 Heft 7 v. 1.7.1992

ABGB § 879

BPG § 7 Abs 4, Art V

Die Regelung des § 7 Abs 4 BPG über die Unverfallbarkeit von Arbeitnehmerbeiträgen gilt nur für Beiträge, die für „neue“ (nach Inkrafttreten des BPG erworbene) Anwartschaften geleistet wurden; die Verfallbarkeit „alter“ Beiträge richtet sich hingegen nach altem Recht. Danach ist eine Bestimmung über den Verfall von Arbeitnehmerbeiträgen zur Altersversorgung als sittenwidrig und daher nichtig anzusehen.

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