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Anfechtung des Ergebnisses eines Wettbewerbes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 236 Heft 7 v. 1.7.1992

ABGB: §§ 860, 1313 a

Der Auslober ist jedenfalls berechtigt, von institutionellen Regeln (hier: Wettbewerbsordnung für Architekten, herausgegeben von der Bundesingenieurkammer) abweichende Bedingungen für die Preisvergabe auch bei grundsätzlicher Bezugnahme auf die institutionellen Regeln aufzustellen.

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