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Schadenersatzleistungen als Betriebseinnahme

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 195 Heft 5 v. 1.5.1992

EStG § 4 Abs 1, § 32 Z 1, § 37 Abs 2

1. Betriebseinnahmen sind analog zur gesetzlichen Definition der Betriebsausgaben betrieblich veranlaßte Einnahmen.

2. Schadenersatzleistungen für Vermögenseinbußen unterliegen dann der ESt, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Erzielung konkreter Einnahmen steht. Ein mittelbarer Zusammenhang reicht aus.

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