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Betriebsveräußerung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechner; Gewinnrealisierung bei Akontozahlung

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1992, 192 Heft 5 v. 1.5.1992

EStG: § 4 Abs 3, § 24 Abs 2

Der Gewinn aus der Veräußerung des ganzen Betriebes ist - bei jeder Art der laufenden Gewinnermittlung - im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebes verwirklicht. Der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungspreis dem Veräußerer zufließt, ist - ausgenommen bei Veräußerung gegen Renten - unmaßgeblich (Abschn 79 Abs 8 EStG 1984).

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