GewO 1994 § 82 lit f
Eine Entlassung, auf die der Arbeitgeber durch den in Kenntnis des Entlassungsgrundes bereits vorher erfolgten Ausspruch der Kündigung verzichtet hat, ist infolge Unterganges des Entlassungsrechtes ungerechtfertigt.
OGH 4. 12. 1991, 9 Ob A 250/91 (OLG Wien 14. 6. 1991, 34 Ra 126/90; ASG Wien 14. 5. 1990, 10 Cga 50/89)