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Zur Relevanz von Kollektivverträgen und Berufsausbildungsvorschriften für den Umfang der Gewerbeberechtigung (§ 29 GewO)

ArbeitsrechtReinhard ReschRdW 1992, 183 Heft 5 v. 1.5.1992

I. Problemstellung

Eine jüngere VwGH-E1)1)VwGH 27. 2. 1991, WBl 1991, 359. behandelt Rechtsfragen des Umfangs einer Gewerbeberechtigung. In concreto ging es darum, inwieweit das Verlegen von Baustahl unter den Konzessionsvorbehält für Baumeister fällt. Zentrale Norm hiefür ist § 29 GewO 1973, demzufolge für die Beurteilung von Zweifelsfällen die „den einzelnen Gewerben eigentümlichen Arbeitsvorgänge, die verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge und Maschinen, die historische Entwicklung und die in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen zur Beurteilung des Umfanges der Gewerbeberechtigung“ heranzuziehen sind.

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