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Auskunfts- und Einsichtsrechte des GmbH-Gesellschafters betreffend 100 %ige Tochtergesellschaft

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 173 Heft 5 v. 1.5.1992

GmbHG § 22 Abs 3, § 115

HGB § 244

Dem Gesellschafter der Muttergesellschaft mbH stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte hinsichtlich des Tochterunternehmens zu. Ein Verweigerungsrecht der Gesellschaft besteht aber nicht nur dann, wenn der Informationsansprach Rechtsmißbrauch wäre oder einem gesetzlichen Verbot zuwiderliefe, sondern auch dann, wenn der Verwendungszweck der begehrten Information gesellschaftsfremd ist und daraus der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen ein Schaden zu erwachsen droht, was etwa dann der Fall sein kann, wenn der Gesellschafter ein Konkurrenzunternehmen betreibt.

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