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Erhöhte Grenzbeträge für vereinfachte KESt-Erstattung

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1992, 161 Heft 4 v. 1.4.1992

EStG: §§ 39, 41 Abs 2, § 46

Aufgrund der steuerlichen Änderungen 1992 (Anhebung des Einschleifbetrages gem § 33 Abs 7 EStG auf 6.000 S) haben sich die Grenzbeträge für den Antrag auf Erstattung der KESt für Zinsen unter Verwendung des Vordruckes E 3 ab dem Jahr 1992 geändert. Die neuen Grenzbeträge, die von der EDV automatisch wahrgenommen werden, betragen ab dem Jahr 1992:

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