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Befristete Weiteranwendung des verfassungswidrigen GrEStG 1955 verletzt nicht die MRK

SteuerrechtRdW 1992, 159 Heft 4 v. 1.4.1992

§ 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 wurde mit E des VfGH vom 10. 12. 1986 als verfassungswidrig aufgehoben; der VfGH sprach gleichzeitig aus, daß die Aufhebung erst mit 30. 11. 1987 wirksam wird.

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