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Unterbleiben der Gehaltsgutschrift auf Arbeitnehmerkonto durch Fehler des Geldinstituts

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 154 Heft 4 v. 1.4.1992

AngG § 26 Z 2

Hat der Arbeitgeber bei unbarer Gehaltsauszahlung den Überweisungsauftrag rechtzeitig erteilt, so ist der Arbeitnehmer nicht zum Austritt berechtigt, wenn die Gutschrift des Gehalts durch einen Irrtum des Geldinstituts, bei dem der Arbeitnehmer sein Girokonto unterhält, unterblieben ist.

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