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Ausschluß bei OHG in Liquidation; Gefahrenbescheinigung bei Sicherungsantrag auf Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 141 Heft 4 v. 1.4.1992

EO § 381 Z 2

HGB § 140

Während der Liquidation der OHG ist die Ausschließung eines Gesellschafters nur dann zulässig, wenn der Gesellschafter die ordnungsgemäße Durchführung der Liquidation stört und andere Maßnahmen, wie die Abberufung als Liquidator, nicht ausreichend sind.

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