vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Anwendung des StruktVG und des UmgrStG im Übergangszeitraum

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1992, 129 Heft 3 v. 1.3.1992

StruktVG: Art III

UmgrStG: Art III

Nach § 8 Abs 1 StruktVG ist Voraussetzung, daß der Betrieb im Zeitpunkt der Einbringung länger als zwei Jahre besteht. Eine Fünfjahressperre besteht nach § 8 Abs 7 StruktVG nur für den Fall, daß vor der Einbringung eine Umwandlung nach Art IV der GmbH-Nov 1980 stattgefunden hat. § 12 des UmgrStG sieht überhaupt keine Mindestbestehensdauer für die Anwendung des Art III vor, eine Einbringung innerhalb von zwei Jahren nach Gründung löst allerdings keine Gebühren- und Kapitalverkehrsteuerbefreiung aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!