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WT-Gesellschaft und Wiedereinsetzung wegen Verschuldens eines Prokuristen

SteuerrechtRdW 1992, 125 Heft 3 v. 1.3.1992

Wurde eine Frist versäumt, dann kann die Behörde eine Wiedereinsetzung des Verfahrens nach § 308 Abs 1 BAO bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten.

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