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Befangenheit eines Laienrichters

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 119 Heft 3 v. 1.3.1992

JN § 20 Z 4

ASGG § 40 Abs 1 Z 2

Die Beschäftigung eines Laienrichters und eines Parteienvertreters durch denselben Arbeitgeber und deren Bekanntheit auf kollegialer Basis rechtfertigen es für sich allein nicht, die Unbefangenheit des Richters in Zweifel zu ziehen.

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