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Kündigungsentschädigung bei berechtigtem Austritt des Lehrlings

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 118 Heft 3 v. 1.3.1992

BAG § 15 Abs 4 lit b

ABGB: § 1162 b

Wird das Lehrverhältnis durch berechtigten vorzeitigen Austritt des Lehrlings wegen Vorenthaltens der Lehrlingsentschädigung (§ 15 Abs 4 lit b BAG) vorzeitig aufgelöst, so ist der Berechnung der Kündigungsentschädigung nicht nur die restliche Zeit des Lehrverhältnisses, sondern auch die fiktive anschließende Behaltezeit unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften des § 1162 b ABGB zugrunde zu legen.

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