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BRD: Kfz-Nutzungsdauer acht Jahre?

SteurrechtJudikatur SteurrechtRdW 1992, 95 Heft 2 v. 1.2.1992

EStG §§ 7, 16 Abs 1 Z 8

Der Ansatz einer vierjährigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für einen PKW führt im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung. Der Senat hat keine Bedenken, grundsätzlich von einer achtjährigen Nutzungsdauer (einem AfA-Satz von 12,5 %) auszugehen. Macht ein StPfl eine niedrigere Nutzungsdauer geltend, so hat er dies entsprechend seinem Fahrzeugtyp und seiner durchschnittlichen Jahresfahrleistung nachzuweisen.

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