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Keine ständigen Arbeitsplätze in Kellerlokal

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 88 Heft 2 v. 1.2.1992

ASchG § 27 Abs 2

AAV § 5

„Produktionstechnische Gründe“ iSd § 5 Abs 2 AAV, die tiefer als 1 m unter dem angrenzenden Gelände liegende Arbeitsräume erfordern, sind nur in jenen Fällen gegeben, in welchen die in diesen Räumen zu verrichtenden Arbeiten schon ihrer Art nach derart situierte Räume erfordern.

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