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Herabsetzung gestundeter ESt-Vorauszahlungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 31 Heft 1a v. 1.1.1992

EStG § 45

BAO § 212 Abs 1 und 2

Stundungszinsen für einen gestundeten ESt-Vorauszahlungsteilbetrag sind bei späterer Herabsetzung der Vorauszahlung entsprechend dem Ausmaß der Herabsetzung rückwirkend gutzuschreiben.

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