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Prospekthaftung und Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters bei Publikums-KG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 12 Heft 1a v. 1.1.1992

ABGB §§ 1295, 1299

HGB §§ 159, 161 Abs 2

Für vertraglich zugesicherte Abfindungsansprüche des ausscheidenden Kommanditisten einer Publikums-KG haften gleichfalls ausgeschiedene Komplementäre nur dann, wenn die Abfindungsansprüche noch zur Zeit ihrer Zugehörigkeit zur Gesellschaft entstanden sind; maßgebend ist dabei der Zeitpunkt des Ablaufes der Kündigungsfrist für den Kommanditisten.

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