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Vereinbarung einer Rügepflicht für Mängel als Gewährleistungsvoraussetzung kein „ungewöhnlicher Inhalt“ von AGB

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 8 Heft 1a v. 1.1.1992

ABGB: § 864 a

HGB § 343

Die Vereinbarung einer Rügepflicht für Mängel als Gewährleistungsvoraussetzung kann keineswegs als „ungewöhnlicher Inhalt“ von AGB angesehen werden; es ist daher auch ein besonderer Hinweis auf diese AGB-Klausel nicht notwendig.

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