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Schadenersatz des Kommanditisten einer GmbH & Co KG gegen Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 403 Heft 12 v. 1.12.1992

ABGB § 1295 Abs 1

HGB §§ 109, 114, 161, 164

Die Geschäftsführung einer Personengesellschaft ist entsprechend den Gesellschaftsinteressen und nicht den eigenen Interessen auszuüben; der Mißbrauch der Organstellung, der zur Schädigung der Gesellschafter führt, kann gegen die guten Sitten verstoßen und schadenersatzpflichtig machen.

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