EStG § 4 Abs 1, § 20
KStG § 12 Abs 1 Z 6
Daraus, daß eine vom Finanzamt rückerstattete KSt das steuerpflichtige Einkommen nicht erhöht, kann die entsprechende Rechtsfolge für eine Schadenersatzforderung gegen einen Steuerberater wegen falscher Beratung nicht abgeleitet werden. Die zu viel bezahlte Steuer ist in diesem Fall nur Berechnungsgrundlage für den Schadenersatzanspruch. Eine andere Auffassung hätte zur Folge, daß durch an einen KSt-Betrag anknüpfende Vereinbarungen an sich steuerpflichtige Einnahmen zu steuerfreien gemacht werden könnten.