EStG: § 19, § 93 ff
Zu beurteilen ist ein Zerobond, bei dem nach fünf Jahren der Einlösungswert erreicht wird. Nach Erreichen des Einlösungswertes wird im Laufe weiterer fünf Jahre jährlich ein Fünftel des Kapitals abgeschichtet. Der Einlösungswert wird ab dem fünften Jahr verzinst.