EStG: § 2
Nach dem Beispiel 2 im Abschn E 14.2, Durchführungserlaß (DE) zur Liebhaberei-VO, fällt die Vermietung eines Sportflugzeuges oder einer privaten Bedürfnissen genügenden Segeljacht unter die Betätigungen mit Liebhabereivermutung, während die Bewirtschaftung von Verkehrsflugzeugen nicht darunter fällt.