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Bezahlte Dienstfreistellung zur Behebung einer Telefonstörung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 381 Heft 11 v. 1.11.1992

AngG § 8 Abs 3

Die bei Behebung einer Telefonstörung erforderliche Anwesenheit des Arbeitnehmers in seiner Wohnung stellt grundsätzlich einen anderen wichtigen, seine Person betreffenden Grund für eine Dienstverhinderung iSd § 8 Abs 3 AngG dar.

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