ABGB § 1053
HGB § 366 Abs 1
Erfolgt die Weiterveräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb eines Kaufmannes an Letztabnehmer, sind diese zu keinen besonderen Nachforschungen darüber verpflichtet, ob die Kaufsachen unter Eigentumsvorbehalt stehen. Es ist nämlich verkehrsüblich, daß der Vorbehaltsverkäufer den Vorbehaltskäufer, der die Ware zum Zweck der Weiterveräußerung erwirbt, zur Veräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb ermächtigt, da-