EStG 1972: § 28 Abs 3
EStG § 28 Abs 5
Die Bildung eines steuerfreien Betrages gem § 28 Abs 3 EStG 1972 (§ 28 Abs 5 EStG 1988) setzt eine Verrechnungspflicht von Mieteinnahmen auf der Basis mietrechtlicher Vorschriften, das sind nur öffentlich-rechtliche Anordnungen, voraus. Eine in privatrechtlichen Verträgen festgelegte Verrechnungspflicht ist nicht ausreichend, und zwar auch dann nicht, wenn Gegenstand der privatrechtlichen Vereinbarung die einvernehmliche Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes ist.