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Steuerliche Behandlung von Grundbesitz-Erwerbsgesellschaften

SteuerrechtErlaßrandschau SteuerrechtRdW 1992, 358 Heft 10 v. 1.10.1992

EStG: §§ 16, 30

GrEStG: § 1

1. Grunderwerbsteuer

Die Erwerbsgesellschaft ist Rechtsträger iSd Grunderwerbsteuerrechtes. Ein Gesellschafterwechsel oder der Neueintritt eines Gesellschafters löst hinsichtlich der im Eigentum der Ges stehenden Grundstücke keine Grunderwerbsteuerpflicht aus.

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