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Investitionsrücklagen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für das Jahr 1988 noch 25 %

SteuerrechtErlaßrandschau SteuerrechtRdW 1992, 358 Heft 10 v. 1.10.1992

EStG 1972: § 9

Mit Erk 6. 3. 1992, G 309/91, hat der VfGH Art I Z 2 Abg-ÄG 1988, BGBl 739, als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Bestimmung, mit der die im Rahmen der Steuerreform übersehene Reduktion der Investitionsrücklage (des steuerfreien Betrages) auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner nachträglich vorgenommen wurde, lautete:

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