ALöschG: § 1
GmbHG § 84 Abs 1 Z 4
Im Falle der Auflösung einer GmbH nach § 1 ALöschG ist Voraussetzung der Eintragung der Fortsetzung der durch einen unverdächtigen Vermögensstatus zu erbringende Nachweis, daß ein Konkurseröffnungsgrund nicht vorliegt.