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Bandenwerbung von Sportvereinen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 280 Heft 9 v. 1.9.1991

BAO § 45

Ein gemeinnütziger Verein unterhält mit der entgeltlichen Gestattung von Bandenwerbung in seinen Sportstätten einen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

BFH 13. 3. 1991, I R 8/88 (BB 1991, 1174)

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