UStG § 10 Abs 2 Z 17
Die Vermietung oder Veräußerung bespielter Videokassetten zur privaten Verwendung an Letztverbraucher ist keine Einräumung, Übertragung von Rechten iSd UrhG. Es liegt vielmehr eine anderweitige Nutzung vor, die nicht unter den ermäßigten Steuersatz fällt.