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Kundenguthaben als Dauerschuld; Saldierungsverbot mit kurzfristigen Forderungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 280 Heft 9 v. 1.9.1991

GewStG: § 7 Z 1

Zahlt ein Kunde vereinbarungsgemäß Überpreise, die der Lieferant dem Kunden auf einem besonderen Konto gutschreibt und banküblich verzinst, so kann dies beim Lieferanten zu einer Dauerschuld führen.

Dauerschulden können auch gegenüber einem Gläubiger gegeben sein, gegen den (auch) kurzfristige Forderungen bestehen; eine Saldierung ist nicht vorzunehmen.

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