EStG § 4 Abs 4
BAO § 22
Schaltet ein Steuerberater beim Erwerb einer für den Einsatz in seiner Kanzlei bestimmten EDV-Anlage mit Anwendersoftware ein minderjähriges (im Anschaffungszeitpunkt drei Monate altes!), einkommens- und vermögensloses Kind als Käufer vor, von dem er die EDV-Anlage mietet, so liegt eine rechtsmißbräuchliche Gestaltung vor.