EStG § 28
Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einem Teil des Gebäudes auf Lebenszeit zu bestellen, kann als Anschaffungsgeschäft zu beurteilen sein. Die Gegenleistung bestand nach dem Vertragsinhalt nicht in der dauernden Nutzungsüberlassung, sondern in der Bebauung und der Einräumung des dinglichen Wohnrechts.