EStG: §§ 3 Abs 1 Z 6, 20 Abs 2
KStG: § 12 Abs 2
Die in § 27 AMFG vorgesehenen steuerbefreiten Förderungen stehen zwingend in direktem wirtschaftlichem Zusammenhang mit Lohn- oder Sachaufwendungen, welche daher gem § 20 Abs 2 EStG bzw § 12 Abs 2 KStG insoweit nicht abzugsfähig sind.