AAV § 25 Abs 1
Ein Verkehrsweg in einem Lagerraum, der den einzigen Weg darstellt, auf dem die AN den Notausgang erreichen können, kann nicht als Nebenverkehrsweg gewertet werden.
VwGH 18. 2. 1991, 90/19/0533
AAV § 25 Abs 1
Ein Verkehrsweg in einem Lagerraum, der den einzigen Weg darstellt, auf dem die AN den Notausgang erreichen können, kann nicht als Nebenverkehrsweg gewertet werden.
VwGH 18. 2. 1991, 90/19/0533