ABGB § 1098
MRG §§ 12 Abs 3, 30 Abs 2 Z 4
§ 12 Abs 3 MRG ist auch nicht analog auf Untermietverhältnisse anzuwenden; veräußert der Unterbestandnehmer sein in den Bestandräumlichkeiten betriebenes Unternehmen, indem er es mitsamt den Unterbestandrechten in eine KG als Sacheinlage einbringt, entsteht daher ein gespaltenes Untermietverhältnis, wobei dieser Vorgang aber nicht als Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 MRG zu sehen ist.