EStG §§ 2, 23 Z 2, 28
BAO § 188
Vermieten die Kommanditisten als Nutzungsberechtigte von Ferienwohnungen, die im Eigentum der KG stehen, diese auf Grund eigener Initiative und auf ihr eigenes Risiko (im eigenen Namen und auf eigene Rechnung), so sind die Einkünfte ihnen (unmittelbar) zuzurechnen. Die Mieteinnahmen können nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Feststellung nach § 188 BAO sein.