EStG 1972: §§ 27, 93
1. Eine Verlustbeteiligung schließt die Annahme eines partiarischen Darlehens von vornherein aus.
2. Liegt keine Verlustbeteiligung vor, so sprechen folgende Vertragsinhalte für die Annahme einer stillen Gesellschaft:
EStG 1972: §§ 27, 93
1. Eine Verlustbeteiligung schließt die Annahme eines partiarischen Darlehens von vornherein aus.
2. Liegt keine Verlustbeteiligung vor, so sprechen folgende Vertragsinhalte für die Annahme einer stillen Gesellschaft: